Praxis für moderne Zahnheilkunde · Tätigkeitsschwerpunkt Endodontie · Tel.: 030 - 562 62 76

Zahnarztpraxis Dres. Heffenträger

Behandlungen unter Vollnarkose in der Zahnarztpraxis Hellersdorf-Mahlsdorf

Für Patienten, die unter Zahnarztangst leiden, kann eine Vollnarkose die einzige Behandlungsoption darstellen. Aber auch bei Menschen mit Bewegungsstörungen, durch die sie nicht still halten können, macht eine Vollnarkose Sinn. Ebenfalls kann sie bei Menschen mit einer geistigen Behinderung oder ausgeprägten Würgereflexen einen Ausweg bieten. Eine weitere Gruppe, bei denen die Allgemeinanästhesie Einsatz findet, sind Kinder. Kinder sind oft “unkooperativ” und es ist schwer bis gar nicht möglich, Behandlungen unter örtlicher Betäubung durchzuführen.

Entscheidende Voraussetzung für eine Vollnarkose ist immer der Gesundheitszustand des Patienten. Daher untersucht der Narkosearzt den Patienten vor der Behandlung auf dessen Gesundheitszustand und seine Krankengeschichte. Liegen beispielsweise schwerwiegende Vorerkrankungen oder aktuelle Begleiterkrankungen vor, dann kann eine Vollnarkose nicht durchgeführt werden. Aber auch bei Schwangerschaft oder Unverträglichkeiten bzw. Allergien gegen Anästhetika kann eine Vollnarkose nicht in Betracht kommen. Grundsätzlich aber kann bei jeder gesunden Person eine Zahnbehandlung unter dem Einfluss einer Narkose vorgenommen werden, von Kindern ab 2 Jahren bis hin zu Menschen im höheren Alter.

Narkosebehandlung

Die Vollnarkosen werden von erfahrenen Anästhesisten durchgeführt und überwacht. Die betreffenden Patienten erhalten somit die Möglichkeit einer stressfreien und vor allem absolut schmerzfreien Behandlung.

Wichtig zu wissen: Für den Aufbau des anästhesiologischen Arbeitsplatzes in einer Zahnarztpraxis wird von den Anästhesisten eine Aufwandspauschale berechnet, die von der Dauer des Eingriffs abhängt und für die der Patient selbst aufkommen muss.